Allgemeine Geschäftsbedingungen der TCE Reisen GmbH
Vermittler-AGB Stand September 2026
TCE Reisen GmbH · Flughafenstraße 100 · 90411 Nürnberg · Tel. 0911 366510 · info@tce-reisen.com · www.tce-reisen.de
Geschäftsführerin Susanna Sözeri · Amtsgericht Nürnberg HRB 11288 · USt-IdNr. DE245268839
Wichtige Hinweise vor der Buchung
• TCE Reisen erteilt bei der Vermittlung einer Pauschalreise die gesetzlich vorgesehenen allgemeinen Informationen über Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reisende ist dafür verantwortlich, TCE Reisen rechtzeitig über seine Staatsangehörigkeit und besondere persönliche Umstände zu informieren sowie die für ihn erforderlichen, gültigen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen.
• Im Ausland besteht möglicherweise kein ausreichender Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung; insbesondere Krankenrücktransporte können erhebliche Kosten verursachen. TCE Reisen empfiehlt eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung und berät hierzu auf Wunsch.
• TCE Reisen informiert den Reisenden rechtzeitig über die vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft mitgeteilten Check-in-Vorgaben, Fristen und möglichen Gebühren. Der Reisende hat diese Hinweise zu beachten.
§ 1 Tätigkeit als Reisevermittler
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und der TCE Reisen GmbH, nachfolgend „TCE Reisen“. Für diesen Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird widersprochen.
2. TCE Reisen vermittelt ausschließlich Pauschalreisen verschiedener Reiseveranstalter. TCE Reisen ist nicht Reiseveranstalter. Vertragspartner für die Durchführung der Pauschalreise ist der in der Reisebestätigung bezeichnete Reiseveranstalter.
3. Mit der Buchung erteilt der Reisende TCE Reisen den Auftrag, die ausgewählte Pauschalreise zu vermitteln. TCE Reisen kann den Vermittlungsauftrag schriftlich, in Textform oder mündlich annehmen.
4. Für den vermittelten Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Sie werden dem Reisenden vor der Buchung zur Verfügung gestellt und müssen von ihm bestätigt werden.
§ 2 Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Buchung erteilt der Reisende TCE Reisen den rechtsverbindlichen Auftrag, bei einem bestimmten Reiseveranstalter eine bestimmte Pauschalreise zu vermitteln.
2. Die Buchung ist das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages. TCE Reisen übermittelt dieses Angebot an den Reiseveranstalter. Die Übermittlung ist noch keine Annahme des Angebots. Über die Annahme entscheidet der Reiseveranstalter. Nach Annahme erhält der Reisende eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
3. TCE Reisen ist nicht verpflichtet, den Reisepreis für den Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter zu verauslagen. Nachteile, die durch eine vom Reisenden zu vertretende verspätete Zahlung entstehen, trägt der Reisende.
4. Soweit TCE Reisen vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigt ist, stellt TCE Reisen Rechnungen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters und nimmt Zahlungen für diesen entgegen. Rechnungen sind zu den dort ausgewiesenen Terminen zu bezahlen.
5. Bei Reisebüroinkasso nimmt TCE Reisen Zahlungen auf den Reisepreis nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen entgegen. Der Sicherungsschein des Reiseveranstalters wird dem Reisenden vor der ersten Zahlung übergeben.
§ 3 Reiseunterlagen
1. Reisebestätigung, Rechnung, Voucher, Flugtickets oder E-Tickets und weitere Reiseunterlagen werden dem Reisenden per E-Mail oder im Reisebüro übergeben. In Einzelfällen versendet der Reiseveranstalter die Unterlagen unmittelbar oder hinterlegt sie beim jeweiligen Leistungserbringer. Der Reisende muss sicherstellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer erreichbar sind, und sein E-Mail-Postfach einschließlich Spam-Ordner regelmäßig prüfen.
2. Wünscht der Reisende die Vermittlung einer Reiseversicherung durch TCE Reisen, erhält er die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsbestätigung in Textform oder im Reisebüro.
3. Der Reisende wird gebeten, alle erhaltenen Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, insbesondere Namen entsprechend dem Reisedokument, Reisedaten, Flugzeiten und gebuchte Leistungen, und TCE Reisen unverzüglich über Unstimmigkeiten zu informieren. Bei Flügen nach Mitternacht ist der Kalendertag der angegebenen Abflugzeit maßgeblich. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
§ 4 Flugunterlagen und ausführende Fluggesellschaft
1. Flugunterlagen werden entsprechend den Vorgaben und Ausstellungsfristen des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft rechtzeitig vor Reisebeginn bereitgestellt. Soweit eine frühere Ticketausstellung möglich ist und vom Reisenden gewünscht wird, weist TCE Reisen darauf hin, dass nach Ticketausstellung bei einem Rücktritt oder Umbuchungswunsch nach den Bedingungen des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft Kosten bis zu 100 Prozent des auf die Flugleistung entfallenden Preises entstehen können. Daneben kann die bei Buchung vereinbarte Bearbeitungsgebühr von TCE Reisen nach § 5 anfallen.
2. Wird ein elektronisches Ticket ausgestellt, erhält der Reisende regelmäßig einen elektronischen Buchungscode. Dieser ist beim Check-in zusammen mit dem erforderlichen Identitätsdokument vorzulegen.
3. TCE Reisen informiert den Reisenden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vor Vertragsschluss über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, soweit diese bereits feststeht. Steht sie noch nicht fest, wird die voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft benannt. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder sich ändert, sorgt TCE Reisen dafür, dass die Information dem Reisenden so rasch wie möglich zugeht.
§ 5 Umbuchung und Rücktritt sowie Bearbeitungsgebühren
1. Aus einer Umbuchung oder einem Rücktritt vom Pauschalreisevertrag können erhebliche Kosten entstehen. Die Rücktritts- und Umbuchungskosten des Reiseveranstalters richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den bei Buchung einbezogenen Reisebedingungen des Reiseveranstalters. TCE Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
2. Zur eindeutigen Zuordnung und Dokumentation soll der Reisende Rücktritts- und Umbuchungserklärungen in Textform, insbesondere per E-Mail an info@tce-reisen.com oder per WhatsApp, an TCE Reisen übermitteln. Eine telefonische Anfrage nach der Höhe möglicher Rücktrittskosten ist noch keine Rücktrittserklärung. Erklärt der Reisende telefonisch jedoch eindeutig den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, dokumentiert TCE Reisen die Erklärung und leitet sie unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter. Für den Zugang der Erklärung beim Reiseveranstalter gilt § 651v Absatz 4 BGB. TCE Reisen bestätigt dem Reisenden den Eingang und die Weiterleitung in Textform.
3. Für zusätzliche Bearbeitungsleistungen im Zusammenhang mit einem vom Reisenden veranlassten Rücktritt, insbesondere die Ermittlung aktueller Rücktrittskosten, die Abstimmung mit dem Reiseveranstalter und die weitere Abwicklung, berechnet TCE Reisen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR pro Buchung, sofern diese Gebühr vor Abschluss des Vermittlungsvertrages ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Entgegennahme und Weiterleitung der Rücktrittserklärung wird nicht gesondert berechnet.
4. Für zusätzliche Bearbeitungsleistungen im Zusammenhang mit einer vom Reisenden gewünschten Umbuchung berechnet TCE Reisen neben den Umbuchungskosten des Reiseveranstalters eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR pro Buchung, sofern diese Gebühr vor Abschluss des Vermittlungsvertrages ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einer Umbuchung auf eine Pauschalreise mit einem um mindestens 200,00 EUR höheren Gesamtreisepreis entfällt die Bearbeitungsgebühr von TCE Reisen.
5. Die Bearbeitungsgebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und kann per Überweisung oder bar bezahlt werden. Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab oder tritt er vom Vertrag zurück, ohne dass der Reisende dies zu vertreten hat, berechnet TCE Reisen keine Bearbeitungsgebühr.
6. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass TCE Reisen durch die zusätzliche Bearbeitung ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
§ 6 Informationspflichten des Reisevermittlers
1. TCE Reisen erfüllt als Reisevermittler die gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten nach § 651v Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 250 §§ 1 bis 3 EGBGB. TCE Reisen informiert insbesondere über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise, den Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, eine etwaige Mindestteilnehmerzahl, allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Rücktrittsentschädigungen und die Identität des Reiseveranstalters, soweit diese Informationen nicht bereits vom Reiseveranstalter erteilt wurden. TCE Reisen stellt dem Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung das gesetzlich vorgesehene Formblatt für Pauschalreisen zur Verfügung.
§ 7 Obliegenheiten des Reisenden und Weiterleitung von Mängelanzeigen
1. Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters können Pflichten und Obliegenheiten des Reisenden bei Reisemängeln, Gepäckverlust und der Abwicklung von Flügen enthalten. Der Reisende hat insbesondere die Hinweise des Reiseveranstalters, seiner Reiseleitung und der ausführenden Fluggesellschaft zu beachten.
2. Soweit der Reisende eine ihm obliegende Anzeige schuldhaft unterlässt und der Reiseveranstalter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte, können Ansprüche des Reisenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt sein.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von TCE Reisen hat der Reisende TCE Reisen unverzüglich anzuzeigen und TCE Reisen, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
4. TCE Reisen informiert den Reisenden rechtzeitig über die vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft mitgeteilten Check-in-Vorgaben, Fristen und möglichen Gebühren. Versäumt der Reisende diese Vorgaben trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Information, trägt er die daraus entstehenden Gebühren. Dies gilt nicht, wenn der Reisende das Versäumnis nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Systemstörungen oder fehlerhaften oder verspäteten Informationen.
5. TCE Reisen gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden zur Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. TCE Reisen setzt den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis. Zur schnellstmöglichen Abhilfe wird dem Reisenden empfohlen, einen Reisemangel zusätzlich unmittelbar der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
§ 8 Haftung von TCE Reisen
1. TCE Reisen haftet als Reisevermittler für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen gesetzlichen und vertraglichen Vermittlungspflichten, insbesondere für die sorgfältige Bearbeitung und Weiterleitung der Buchung sowie für die von TCE Reisen zu erfüllenden Informationspflichten. Für die Durchführung und vertragsgemäße Erbringung der vermittelten Pauschalreise ist der in der Reisebestätigung genannte Reiseveranstalter verantwortlich.
2. TCE Reisen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TCE Reisen oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet TCE Reisen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TCE Reisen für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf.
4. Gesetzlich zwingende Ansprüche des Reisenden, insbesondere Ansprüche wegen Buchungsfehlern nach § 651x BGB, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TCE Reisen.
§ 9 Datenschutz
1. TCE Reisen verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Rechten der betroffenen Personen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter www.tce-reisen.de/datenschutz. Sie ist außerdem im Reisebüro erhältlich.
§ 10 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
TCE Reisen ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nimmt daran nicht teil.
TCE Reisen GmbH · Stand September 2026 · Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen, insbesondere die Fassung vom 20.07.2022.